WNP DR. Wasmer Thaller & Partner Steuerberatungsgesellschaft Toll erklärt, vielen lieben Dank
Wie heißt es so schön "mögen die Kassen klingeln", damit das Ihre Kasse nicht macht, wenn das Finanzamt kommt, können Sie sich in Sachsen auf einen neuen Erlass stützen (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238805). Bitte beachten Sie aber auch, dass das nicht bedeutet: jetzt habe ich Ruhe bis zum 31.03.2021, nein, Sie müssen bis zum 31.08.2020 Ihre TSE nachweislich bestellt haben. Wie führen Sie diesen Nachweis? Sie wenden sich an Ihren Anbieter und bestellen die TSE, sei es per Brief, per Fax oder per E-Mail (Lesebestätigung nicht vergessen) und bitten Ihren Anbieter Ihnen diesen Auftrag zu bestätigen. Die beiden Dokumente bewahren Sie bitte gut auf oder anders, diese Schreiben sollten Sie sich einrahmen lassen. Sie sind sich nicht sicher, ob das bei Ihnen passt - wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen, nutzen Sie unser Expertenwissen auf diesem Gebiet. ... Sehen Sie mehr